Ihr Hund erreicht ausgewachsen eine Widerristhöhe von min. 40cm oder ein Gewicht von
min. 20kg ?
Dann ist der Nachweis der Sachkunde von Hundehalterinnen / Hundehaltern gem. § 11
Abs. 3 des Landeshundegesetz (LHundG) NRW erforderlich und kann bei uns in der
Praxis von unserer Tierärztin Agnes Hennen erteilt werden.


Die Fragebögen mit Lösungen finden Sie unter
https://www.tieraerztekammer-nordrhein.de/tierhalter/sachkundebescheinigung-lhundg/