Ihr Hund erreicht ausgewachsen eine Widerristhöhe von min. 40cm oder ein Gewicht von
min. 20kg ?
Dann ist der Nachweis der Sachkunde von Hundehalterinnen / Hundehaltern gem. § 11
Abs. 3 des Landeshundegesetz (LHundG) NRW erforderlich und kann bei uns in der
Praxis von unserer Tierärztin Agnes Hennen erteilt werden.


Besuchen Sie uns dafür gerne Montags und Freitags von 16 bis 18 Uhr oder Dienstags bis Donnerstags von 10 bis 12Uhr.


Die Fragebögen mit Lösungen finden Sie unter
https://www.tieraerztekammer-nordrhein.de/tierhalter/sachkundebescheinigung-lhundg/